Anwaltskanzlei BartelsProzesskostenhilfe


Wie gehe ich vor?
Ihr Mandat in Berlin

 
 
ProzesskostenhilfeProzesskostenhilfe... 
für Rechtssuchende mit niedrigem Einkommen... 

Was ist Prozesskostenhilfe?

Kurz gesagt: Der Staat übernimmt ganz oder zumindest teilweise die Kosten dafür, dass Sie jemanden verklagen oder verklagt werden. Prozesskostenhilfe — abgekürzt PKH — bedeutet also: Sie haben weder Gerichtskosten noch einen Vorschuss auf die Gerichtskosten zu zahlen. Wenn das Gericht Ihnen einen Anwalt beiordnet, übernimmt der Staat auch diese Kosten. 

Wie hoch ist der Eigenanteil des Mandanten? Was ist kostenlos?

Das Gericht ordnet Ihnen einen Anwalt Ihrer Wahl bei und bezahlt diesen aus der Justizkasse, wenn entweder die Gerichtsordnung eine Vertretung vorschreibt (vor den Land– und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof), wenn eine anwaltliche Vertretung erforderlich scheint, oder wenn Ihr Gegner durch einen Anwalt vertreten ist (um „Waffengleichheit“ herzustellen). Sofern Sie Zeugen oder Sachverständige benennen, zahlt der ist auch deren Vorschuss durch PKH abgedeckt.

Was übernimmt der Staat nicht? 

Wenn Sie den Prozess verlieren, übernimmt der Staat nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts. Diese Anwaltsgebühren müssen Sie im Fall des Unterliegens leider selbst zahlen. 
Ausnahme: Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 

Wer hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe? 

PKH müssen Sie — ebenso wie die Beratungshilfe — schriftlich beantragen. Das Gericht prüft, ob Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur teilweise, oder in Raten aufbringen können. 

Wann muss der Antrag vorliegen?

PKH können Sie in jedem Stadium des Verfahrens beantragen. Also auch dann, wenn das gerichtliche Verfahren bereits in Gang ist, d.h. Klage eingereicht ist. 

Welche Einkommensgrenze gilt?

Alleinstehende ohne Unterhaltsverpflichtung haben einen Anspruch auf PKH, wenn ihnen nach Abzug von Steuern, angemessenen Miet- und Heizkosten, Versicherungsbeiträgen, einem Freibetrag für Erwerbstätige etc. sowie unter Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr als ein bestimmter monatlicher Betrag zum Leben bleibt. Zur Zeit sind das 346 ,- €. Für kinderlose Verheiratete, deren Ehegatte kein Einkommen hat, beträgt die Grenze 692,- € Für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht sich der Betrag um 243,- €. 

Kommt es auf Erfolgsaussichten an?

Nein. Anders als die Beratungshilfe, muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Außerdem darf sie nicht mutwillig erscheinen. 
„Hinreichende Erfolgsaussicht“ bedeutet nicht, dass das Gericht Ihre Klage für begründet halten muss. Die Ablehnung der PKH bedeutet daher nicht, dass Sie den Prozess verlieren würden. Allerdings ist die Ablehnung häufig Indiz für ein späteres Unterliegen im Hauptsacheprozess. 

Was kostet das PKH-Verfahren? 

Nichts, wenn Sie selbst den Antrag stellen. Häufig empfiehlt es sich aber, einen Anwalt damit zu beauftragen. Wollen Sie später Klage einreichen, ist es kostengünstiger, wenn Ihr Anwalt dem Gericht erst einmal den Sachverhalt unterbreitet. Sollte das Gericht nämlich daraufhin PKH ablehnen, schulden Sie dem Anwalt nur eine 1,0-Verfahrensgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Deren konkrete Höhe ist vom Streitwert abhängig. Dieser Weg ist sinnvoll, wenn Sie mit der Klage warten können, diese also nicht fristgebunden ist. Sollen wir dagegen Ihre Klage schon mit dem PKH-Antrag einreichen, wird im Falle der Ablehnung eine (höhere) 1,3-Verfahrensgebühr fällig. Wenn Sie der Beklagte sind, „riskieren“ Sie mit dem PKH-Antrag ebenfalls nur eine 1,0-Gebühr. 

Wenn der Antrag abgelehnt wird...

können Sie sich gegen diesen Beschluss beschweren. Das Rechtsmittel nennt man in der Gerichtssprache „Erinnerung“; sie ist beim Amtsgericht einzureichen. Eine Frist gibt es dafür nicht. Sie sollten aber nicht zu lange warten, denn sonst könnte das Beschwerderecht verwirken. Und schließlich wollen Sie ja so schnell wie möglich zu Ihrem Recht kommen. Wenn der Rechtspfleger seinen Beschluss nicht zu Ihren Gunsten ändert, dann lässt er den Richter abschließend entscheiden. Sollte der Rechtspfleger beschließen, Sie vor Ort selbst zu beraten, können Sie dagegen ebenfalls mit der Erinnerung vorgehen. 

Übrigens: Gerichte haben anerkannt, dass der Rechtssuchende auch dann Beratungshilfe beantragen kann, wenn er sich von einem Anwalt über seine Aussichten auf Prozesskostenhilfe beraten lassen will. 

Alle obengenannten Gebühren verstehen sich zzgl. der ges. MwSt. von z.Z.19.% (Nr. 7008 VV RVG) 

 
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