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| Lärm im Mietshaus - Rechte und Pflichten
Ein praxisnaher Vortrag für Mieter / Zahlreiche Tipps und ein Skript Kaum ein Thema ruft so viele Emotionen hervor wie Lärm, der in die eigenen vier Wänden dringt. Wer die Grenzen zulässiger Musikaussübungen oder sonstigen Schallemissionen nicht kennt, kann vor Gericht schnell Schiffbruch erleiden, schlimmstenfalle seine Wohnung verlieren. Umgekehrt kommt es für Lärmgeplagte darauf an, unter vielen rechtlichen Möglichkeiten vor allem (Minderung, Unterlassungsaufforderung, Klage oder Anzeige beim Ordnungsamt) die effektivste zu ergreifen.
Rechtsanwalt Dipl.-Pol. Sebastian Bartels ist seit sechs Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Mietrechts und als Vertragsanwalt für den Berliner Mieterverein e.V. tätig. Sebastian Bartels zeigt auf, wie Sie Ihr Minderungsrecht ausüben können, wann man den Mangel selbst beseitigen lassen darf, unter welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung in Betracht kommt, wann sich eine Klage oder ein selbstständiges Beweisverfahren lohnt, wer vor Gericht die Beweislast trägt, wie unsere Zivilgerichte bei Lärm urteilen, - und vieles mehr. |
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Ende
der Veranstaltung gegen 20.45 Uhr
| Termin: | Donnerstag, 19.05.2005, 19.00 Uhr - 20.30 Uhr |
| Teilnehmerzahl: | max. 18 Personen (nach Reihenfolge der Anmeldung) |
| Veranstaltungsort: | Anwaltskanzlei Bartels, Tucholskystraße 18-20, 10117 Berlin-Mitte |
Referent: |
Rechtsanwalt Dipl.-Pol. Sebastian Bartels |
| Kosten je Person: | 23,20 € (20,00 €
zzgl. 16 % MwSt.)
Der Preis umfasst auch einen kleinen Snack sowie ausführliche Seminarunterlagen (Skript) |
| Anmeldung: | Bis spätestens zum
17.05.2005 per e-Mail an seb.bartels@t-online.de
unter Angabe Ihrer Adresse, E-Mail und Telefonnummer. Der Beitrag von 23,20 € ist ebenfalls zahlbar bis zum 17.05.2005 auf folgendes Konto: RA Bartels, Stichwort „Vortrag Lärm 19.05.05“, Berliner Sparkasse, BLZ: 100 500 00, Konto-Nr.: 7300 13260. Nach Eingang des Betrages erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Im Fall der Stornierung oder des Nichterscheinens kann der bereits gezahlte Beitrag nicht erstattet, aber für einen etwaigen Folgevortrag gutgeschrieben werden. |